BEDINGUNGEN FÜR TEILNEHMER
Wochenkurse
1. AUSFÄLLE
Da ich auf Verträge und Lohnfortzahlung während der Schulferien verzichte, bitte ich um Beachtung der Tatsache, dass ich keine Kursgebühren zurückerstatten kann, wenn aus privaten Gründen (Oma, oder Onkelbesuch, Schulprogramm oder Krankheit…) am Kurs nicht teilgenommen werden kann.
2. BEI KRANKHEIT – ACHTUNG WICHTIG!!
Aus Respekt gegenüber anderen Kindern und deren Familien bitte darauf zu achten nur wirklich gesunde Kinder in meinem Kurs zu schicken.
Es sind nach der Corona Zeit auch alle anderen ansteckende Krankheiten nicht mehr Salonfähig. ( Bei zb Fieber, Läuse, Erkältung/Grippe, Bindehautentzündungen….) Es wäre wirklich sehr hilfreich, wenn alle mithelfen würden.
3. WENN IHR KIND AUFHÖREN MÖCHTE ODER MUSS
Es wäre schön, wenn Sie mir in etwa 3 bis 4 Wochen im Voraus bescheid geben könnten, wenn Ihr Kind aufhören möchte, sodass ich den Platz wieder weiter geben kann. Den Interessierten deren Kind auf die Warteliste steht gibt es dadurch mehr Zeit sich einzurichten.
Vielen Dank für eurer Verständnis!
4. BEI KRANKHEIT MEINERSEITS
Bei Absage von Kursen/ Workshops seitens Constance Hahn wegen Krankheit oder organisatorischen Gründen wird selbstverständlich ein Ersatztermin gestellt oder auf Wunsch die Teilnahmegebühr ohne Abzug erstattet.
Ferienkurse
Die Plätze in meinem Ferienkurs sind in der Regel sehr beliebt und es wäre nett, wenn Sie nicht die Plätze “ einfach so“ belegen für alle Fälle um dann kurzfristig abzusagen. Nach über 10 Jährige Erfahrung mit Kindern und deren Eltern muss ich das leider doch mal erwähnen. Es schädigt mein Geschäft und hindert andere Kinder eine schöne Erfahrung zu machen.
Aus diesem Grund sind die Kursgebühren bitte bei Anmeldung, spätestens aber 4 Wochen vor Kursbeginn zu bezahlen. Die Zahlung kann per Überweisung oder per Barzahlung erfolgen. Gutscheine können auch ausgestellt werden.
Erst nach erfolgter Zahlung zählt die Anmeldung als endgültig bestätigt. Zu meiner Erwerbssicherung muss ich dann – natürlich nach kurzem Nachfragen – gegebenenfalls den Platz weitergeben.
Bei zu kurzfristigen Absagen wird 50% der Kursgebühr einbehalten.
Bei krankheitsbedingtem Absagen kann der Kurs an eine andere Person übertragen werden, jedoch würde ich hiermit gerne um Beachtung bitten, dass ich aufgrund des Verlustes auf ein Entgegenkommen hinsichtlich der Kursgebühr vertraue.